Warum Energieberatung:
Wegen den Energie- und Heizkosteneinsparmöglichkeiten, aber auch um selbst einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, aber vor allen Dingen, weil die Energieberatung für Neu- und Altbauten als Standard im Wohn- und Gewerbebau zu betrachten ist.
Bei einer Energieberatung wird Ihr Gebäude auf energetische Verbesserungs- und Sanierungsmöglichkeiten untersucht. Der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes wird in die Verlustbereiche Transmission, Lüftung, Wärmebrücken, solare Einstrahlungs- und interne Wärmegewinne, sowie in die der Anlagentechnik aufgeteilt. Sie erhalten einen energetischen Gesamteindruck über Ihre Immobilie und können das Auftreten von Energieverlusten zuordnen.
In mehreren Sanierungsvarianten werden Fragestellungen wie zusätzliche Dämmung (Dachdämmung, Wanddämmung, Kellerboden, Kehlbalkenlage), Erneuerung von Fensterflächen (Fenster, Türen, Dachfenster), Verbesserung der Anlagetechnik Heizungstechnik (NT -Technik, Brennwerttechnik, Brennertausch, Neuanlage), Verbesserung der Warmwasserbereitung (Kombibetrieb, solare Warmwasserbereitung und Wärmepumpe) untersucht und explizit für Ihre Gebäude errechnet.
Sie erhalten somit einen energetischen IST-Zustand und umfangreiche zusätzliche energetische Berechnungen und Empfehlungen für eine energetische
Gebäudeverbesserung. Gebäudeenergieberater erstellen eine Kostenschätzung über zu erwartende Sanierungskosten und berechnen die CO2-Einsparungen für die Nutzung von Förderprogrammen (KfW, Umweltbank, Investitionsbank usw.) Energieberater informieren Sie über Förderungsmöglichkeiten und in Frage kommende Förderprogramme.
Wenn es um Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs geht, wird von vielen Kunden zunächst die Frage gestellt “Was kostet die Sanierung und wie viel “bringt” die Sanierung an Energiekosteneinsparung ?”Um solche und ähnliche Fragestellungen zu beantworten bieten Gebäudeenergieberater als unabhängige Fachleute eine komplette Energieeinsparberatung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).